Ihre Aufgaben sind:
- Sie prüfen, welcher Mitgliedstaat für die soziale Absicherung einer gewöhnlich in mehreren europäischen Staaten erwerbstätigen Person zuständig ist.
- Sie legen das anwendbare Recht fest und informieren die jeweiligen Verfahrensbeteiligten im In- und Ausland.
- Sie informieren Versicherte, Arbeitgeber und Krankenkassen über die Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätige Personen.
- Sie beteiligen sich aktiv an der Optimierung von Verfahrensabläufen.
Was wir von Ihnen erwarten:
- Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten beziehungsweise verfügen über gleichwertige Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
- Sie haben gute Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich der kollisionsrechtlichen Regelungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts, des deutschen Sozialversicherungsrechts sowie im Versicherungs- und Beitragsrecht.
- Sie beherrschen einen souveränen Umgang mit den MS-Office-Produkten und Dokumenten-Management-Systemen.
- Sie besitzen Kommunikationsstärke in Wort und Schrift, möglichst auch in englischer Sprache.
- Engagement, Teamfähigkeit und Belastbarkeit runden Ihr Profil ab.
Was wir Ihnen bieten:
- eine interessante, abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit an unserem Standort in Bonn,
- ein sehr spannendes Themengebiet, in das wir Sie im Rahmen eines professionellen Onboarding intensiv einarbeiten,
- eine regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden, flexible Arbeitszeiten im Rahmen einer Gleitzeitregelung und der Möglichkeit des mobilen Arbeitens sowie 30 Tage Urlaub im Jahr,
- eine Ihrer Qualifikation und den Anforderungen entsprechende attraktive Vergütung nach unserem Haustarif mit 13 Monatsgehältern,
- einen Zuschuss zum Deutschlandticket,
- individuelle fach- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie persönliche Entwicklungsmöglichkeiten,
- sehr gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie vielfältige Gesundheitsangebote.
Die Besetzung der Stelle ist auch in Teilzeit möglich. Im Sinne des Bundesgleichstellungs-gesetzes begrüßen wir die Bewerbung von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen.
Der GKV-Spitzenverband, DVKA fühlt sich der Inklusion schwerbehinderter Menschen besonders verpflichtet. Wir begrüßen daher Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und berücksichtigen sie bei gleicher Eignung bevorzugt.